Hochzeitskerze-Traukerze-Brautkerze
Hochzeitskerzen, Brautkerzen oder Traukerzen,
es gibt mehrere Bezeichnungen für den schönen Hochzeitsbrauch, bei der Trauung eine Kerze zu entzünden. Das Brautpaar vollzieht diese Handlung gemeinsam, und lässt damit ein neues Licht in der Welt aufgehen. Der Akt steckt voller tiefer Symbolik, denn das Licht hat uralte und vielfältige Bedeutungen. Entsprechend ist die Hochzeitskerze auch besonders schön gestaltet. Sie kann Verzierungen, glückbringende Symbole oder die Namen der Brautleute tragen. In jedem Fall stellt die Aufmachung der Kerze ein Sinnbild der Hoffnungen und Wünsche des Brautpaars dar.
Die Bedeutung der Hochzeitskerze
Kerzen stellen das gebändigte Feuer dar - eines der vier Ur-Elemente, die schon seit den frühen Menschheitstagen als lebensspendende magische Kräfte angesehen werden. Aus den vielen Bräuchen der Vergangenheit ist das Kerzenlicht in die christliche Liturgie übernommen worden. Die brennenden Kerzen auf dem Altar symbolisieren Jesus Christus, dessen Botschaft lautete: "Ich bin das Licht". Die Gläubigen stifteten Kerzen, um das Seelenheil für sich oder andere Menschen zu erbitten. So wurde es üblich, für besondere Anlässe auch geweihte Kerzen aufzustellen. Selbstverständlich war der Tag der Trauung eine der bevorzugten Gelegenheiten, um mit einer Hochzeitskerze den Segen für das Brautpaar zu erbitten und auf diese Weise seinen guten Wünschen für die Ehe besonderen Nachdruck zu verleihen.
Die Hochzeitskerze heute
Trauungen werden mittlerweile auf dem Standesamt vollzogen; wer einer Glaubensgemeinschaft angehört, gibt sich das Ja-Wort auch noch einmal in der Kirche. Die Hochzeitskerze ist in jedem Falle dabei. Sie hat sich vom religiösen Relikt zu einem allgemeinen Symbol für das Glück der Brautleute entwickelt. So bewahrt sich weiterhin der magische Schein, der über dem schönsten Tag im Leben liegt. Die Hochzeitskerze wird nicht nur bei der Trauung entzündet, sondern steht auch beim Festschmaus auf dem Tisch vor dem Brautpaar. Sie wird oft über Jahrzehnte aufbewahrt und zu besonderen Anlässen wieder entzündet - manchmal bis zur Goldenen Hochzeit. So flammt das tiefe Gefühl der Verbundenheit immer wieder auf und das Paar erinnert sich des großen Versprechens, das es sich am Tag der Hochzeit gegeben hat.
Die Hochzeitskerzen aus dem Kerzen-Stüberl
So bedeutsam wie der Nimbus der Hochzeitskerze ist, so sorgsam wird sie auch im Kerzenstüberl hergestellt. Die Echtwachsverzierungen werden mit der Hand aufgebracht. Dabei haben die Brautleute die Wahl zwischen einer großen Vielfalt von Formen und Gestaltungsmustern. Die Kerze kann traditionell, elegant, eher schlicht oder auch modern modelliert werden. Das Datum der Hochzeit und die Namen des Brautpaares werden kostenlos in die Beschriftung übernommen. Das Wichtigste für uns ist Ihre individuelle Hochzeitskerze.
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Hochzeitsfeier
Die Hochzeitsfeier
Die Heirat
Hochzeit
Heirat kommt von...
Lebenspartnerschaft
Begriff Verheiratet
Die Verpartnerung
Trauung kommt von Vertrauen
Vermählung
Standesamtliche Hochzeit
Kirchliche Hochzeit
Gleichgeschlechtliche Paare
Freie Trauung
Hochzeitsjubiläum
Geschichtliche Entwicklung
Die Hochzeitsfeier
(ebenso und dem Begriff Trauung, Heirat oder auch nur Hochzeit bekannt) definiert heutzutage die feierlichen Ausdrucksformen anlässlich der Eheschließung. Der Begriff Hochzeit wird vom Wort „Hohe Zeit“ (gleichbedeutend mit Festzeit) hergeleitet, und Trauung vom gegenseitigen Vertrauen. In der heutigen Zeit wird der Begriff Heirat aber auch für eine offiziell eingetragene Partnerschaft verwendet.
In zahlreichen Kulturen und Traditionen ist die Hochzeit nicht auf eine kurze und in sich abgeschlossene Zeremonie beschränkt. Sie findet hingegen über längere Zeit (im orientalischen Raum sogar bis zu mehrere Tage) statt. In diesem Fall bezeichnen dies Ethnologen als eine „gradualistische Annäherung an die Ehe“. Als eine Art Passageritus für Bräutigam und Braut kann die Hochzeit dann gesehen werden.
In vielen Kulturen findet bei der Hochzeit ein ritueller Austausch von Diensten und Gütern statt, wie z.B. Mitgift, Brautgabe, Brautbuch oder die Morgengabe. Diese zählen vielfach zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Transaktionen im Leben eines Menschen, neben der Versorgung von Kindern. Zudem gehören viele verschiedene Hochzeitsbräuche zur den traditionellen Feiern rund um die Hochzeit, wie z.B. der Polterabend.
Definition-Heirat
Die Heirat stellt den Beginn der ehelichen Beziehung und gleichzeitig vieler sozialer und wirtschaftlicher Rechte und Pflichten dar. Und zwar zwischen den Eheleuten genauso wie den dadurch verbundenen Familien- und Verwandtschaftsgruppen. Häufig findet schon bei der Hochzeit, welche den Start einer Ehe oder Lebensgemeinschaft darstellt, ein Güteraustausch zwischen den Familien statt.
In den meisten Religionen und Kulturen ist der Ehevollzug notwendig – das bedeutet, es muss nach der Hochzeit Geschlechtsverkehr stattfinden, damit die Ehe vollgültig ist. In der katholischen Kirche ist eine nicht vollzogene Ehe zwar gültig, kann aber im Gegenteil zur vollzogenen Ehe durch den sogenannten Gnadenakt geschieden werden. Allerdings hat dies nichts mit dem kirchenrechtlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu tun.
Die Zeremonie der Hochzeit hat den Zweck, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität der Verbindung hinsichtlich der in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern. Die Geburtsrechte in manchen Kulturkreisen hängen sogar davon ab.
Definition-Hochzeit
Die Vorsilbe „Hoch“ und ihre Wurzel „hu“ haben die Bedeutung von schwellen, wachsen bzw. schwanger sein. In früheren Zeiten wurde der Begriff auch für jede hohe Feier angewendet. Er stammt vom mittelhochdeutschen Wort „hohzit“ / „hohgezit“ bzw. vom althochdeutschen „hohzit“ bis hin zum altsächsischen „hohgitid“ ab.
Mit diesem Begriff konnten bis ins späte Mittelalter übrigens weltliche Feste oder Feiertage des Kirchenjahres bezeichnet werden. Damit ist Hochzeit ein Begriff, der ursprünglich jedes hohe Fest, so auch die Eheschließung und damit eine „Festzeit“ bezeichnete. Im Laufe der Zeit hat es sich auf die Bedeutung der Eheschließung reduziert. Somit betont das Wort Hochzeit die Ausdrucksformen der Feierlichkeiten zum Anlass einer Verpartnerung oder Heirat.
Heirat kommt von...
Das Wort Heirat selbst ist abzuleiten vom althochdeutschen Wort „hirat“. Es ist ein Kompositum aus zwei Wurzeln: Die eine Silbe „hei-“ geht auf germanisch „hiwan“ (Haus oder Hausgemeinschaft) zurück, was wiederum von der indogermanischen Wurzel „kei“ abzuleiten ist (liegen, Lager und sich niederlassen). Die Silbe „rat“ ist mit „reden“ und „raten“ verwandt und bezeichnete ursprünglich jene Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind, genauso wie Versorgung und Fürsorge. Das mittelhochdeutsche Wort „hirat“ bezeichnete den ehelichen Hausstand oder eben Hausrat, später dann die Eheschließung und Vermählung.
Definition-Lebenspartnerschaft
Ob die Begriffe heiraten und Heirat genauso für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft anzuwenden sind, war bis vor einigen Jahren noch offen und bis heute Gegenstand kontroverser Diskussionen. Was manche Journalisten auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren als Heirat bezeichnen, wird vielfach als verpartnern bezeichnet. Gegner der rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften lehnen die Bezeichnung Heirat für Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ab. In manchen Ländern dagegen sind gleichgeschlechtliche Ehen den heterosexuellen rechtlich komplett gleichgestellt, so dass der Begriff der Ehe geschlechtsunabhängig angewendet wird.
Begriff-Verheiratet
Der Ausdruck verheiratet wird als juristischer Begriff für den Familienstand von Ehepartnern verwendet. Dabei ist „verheiratet sein“ einer von mehreren möglichen Familienständen. Der Begriff ist grammatikalisch vom Verb heiraten hergeleitet, wird aber lediglich auf Eheleute angewendet, nicht auf Lebenspartner.
Die Verpartnerung
Zur klaren Definition bzw. zur Abgrenzung zur Eheschließung wird unter anderem vom Lesben und Schwulenverband in Deutschland der Ausdruck „Verpartnerung“ genutzt. Das deutsche Recht kennt somit neben den Familienständen ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden noch einen weiteren, vom Gesetzgeber nicht näher definierten, Familienstand für Personen in einer Lebenspartnerschaft. Das Einwohnermeldewesen verwendet die Abkürzungen LP für Lebenspartnerschaft, also „verpartnert“, LA für „entpartnert“, d.h. Lebenspartnerschaft aufgehoben, und LV für partnerhinterblieben, also Lebenspartner verstorben.
Trauung kommt von Vertrauen
Die Gebrüder Grimm haben in ihrem deutschen Wörterbuch das Wort Trauung im Sinne von Treue und auch Vertragstreue und Vertrauen verwendet. Damit ist auch das Vertrauen der Brautleute ineinander gemeint.
Schon früh erhielt das Wort Trauung seine Bedeutungsfülle für den persönlichen Akt des Vertrauens zwischen Bräutigam und Braut, aber auch die Zeremonie und den rechtlichen Akt der Eheschließung. Wussten Sie, dass der Begriff Trauung schon seit dem 13. Jahrhundert urkundlich belegt ist? Er bezeichnet ursprünglich das „Anvertrauen“ einer Frau an den Ehemann. Heutzutage wird dadurch vor allem das Ritual der Eheschließung bezeichnet, und zwar entweder in Form einer kirchlichen Trauung oder sonstigen religiösen oder rituellen Feier. Die Trauung und Hochzeit ist der entscheidende Akt, der bei einer Heirat vollzogen wird. Durch die Trauung werden zwei Partner vermählt, dabei unterscheidet man zwischen der kirchlichen, der standesamtlichen und der freien Trauung, wobei die freie und die kirchliche Hochzeit keine rechtliche Relevanz haben.
Die Vermählung
Das Wort Vermählung kommt aus dem Mittelhochdeutschen („mehelen“), was soviel wie verloben oder versprechen bedeutet. Der Begriff Vermählung begründet sich aus dem Gedanken dieses Verlöbnisses und Eheversprechens.
Standesamtliche Hochzeit
Die Hochzeit, Eheschließung oder Trauung ist nach dem deutschen Familienrecht, einem Teilgebiet des Zivilrechts, das Rechtsgeschäft, mit dem eine Ehe begründet wird. Die Schließung einer Ehe ist ein formbedürftiger Vertrag. Das bedeutet, die Willenserklärungen der beiden Beteiligten müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Übrigens können sogar Bürgermeister, wenn sie vom Gemeinderat zum Standesbeamten ernannt wurden, Trauungen gültig durchführen. Allerdings wird dies von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt; in Bayern ist dies ohne zusätzliche Voraussetzungen üblich und möglich, in Sachsen jedoch z.B. nur vereinzelt und nur dann, wenn der Bürgermeister die entsprechenden Qualifikationen erworben und die selbe Prüfung abgelegt hat wie alle Standesbeamten. Darüber hinaus ist die Stellvertretung unzulässig. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind die Folgen von Willens- oder Wissensmängeln speziell geregelt, wodurch die allgemeinen Vorschriften (vor allem über die Anfechtung) verdrängt werden.
In vielen Ländern, wie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, ist zivilrechtlich allein die standesamtliche Eheschließung gültig bzw. verbindlich. Diese stellt eine rein formale Angelegenheit dar, ohne große Zeremonie. In Deutschland heiraten immer mehr Paare rein standesamtlich, daher bieten schon viele Gemeinden entsprechend größere Räumlichkeiten für die ganze Hochzeitsgesellschaft an. Diverse Hochzeitsbräuche, so wie das Reis-werfen, finden dann direkt vor dem Standesamt statt. Eine standesamtliche Trauung darf grundsätzlich nur in öffentlichen Gebäuden stattfinden. Die Anmeldung dazu erfolgt in der Regel direkt auf dem Standesamt der Gemeinde, in der der Wohnsitz des Paares gemeldet ist. Für die Anmeldung einer standesamtlichen Trauung sind Papiere, wie Reisepass oder Personalausweis, Auszug aus dem Geburtenbuch und Familienbuch-Abschriften bei möglichen Vorehen sowie eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptsitz vorzulegen.
Die Durchführung der standesamtlichen Trauung kann aber auch in anderen geeigneten Einrichtungen desselben Landes erfolgen. In vielen Standesämtern ist außer zu den normalen Geschäftszeiten auch eine Trauung am Samstag möglich. In Deutschland oder auch in Dänemark steht die standesamtliche Trauung auch homosexuellen Paaren offen. In der Schweiz z.B. können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen, was in vielen Belangen der Ehe entspricht. Formal stellt dies jedoch eine Beurkundung der Partnerschaft dar, nicht jedoch eine traditionelle Trauung.
Kirchliche Hochzeit
Aufgrund der Trennung von Staat und Kirche hat die kirchliche Trauung in Ländern wie Österreich, Deutschland, Schweiz, Frankreich, Schweden und anderen lediglich kirchenrechtliche Relevanz. In anderen Ländern, so wie England, Irland, Polen, Spanien oder Italien sowie Griechenland oder Dänemark, gilt die kirchliche Trauung sogar zivilrechtlich.
Die Ehe kann in den meisten Konfessionen nur zwischen Frau und Mann geschlossen werden. Das Paar muss, wo es notwendig ist, bereits standesamtlich getraut sein. Nach der katholischen Lehre spenden sich die Brautleute gegenseitig das Sakrament der Ehe. Dieses kommt nur unter Assistenz eines Klerikers während der Trauung gültig zustande.
In der evangelischen Kirche gilt die kirchliche Trauung als Gottesdienst nach der bereits erfolgten Eheschließung, wobei die eheliche Verbindung unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Hier findet die kirchliche Trauung ausschließlich in der Kirche statt. Dabei gibt es nur wenige Ausnahmen, bei denen z.B. ein anderer Ort für die Hochzeit genehmigt wird. Wer im Freien oder auch in einer fremden Gemeinde heiraten möchte, benötigt die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, welcher ein „Dimissoriale“ erteilen muss.
Eine kirchliche Trauung setzt grundsätzlich voraus, dass beide Eheleute einer Kirche angehören bzw. ein Partner zu der Konfession gehört, in deren Kirche die Trauung durchgeführt wird. Weil die Partner unterschiedliche Konfessionen haben, obliegt es dem Pfarrer bzw. der Kirchengemeindeleitung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Möchte ein Katholik einen nicht-katholischen Partner in einer nicht-katholischen Trauung ehelichen, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder auch nur standesamtlich, so muss er über den örtlichen Pfarrer beim Bischof eine Entbindung (Dispens) von der Formpflicht einholen.
Wenn ein Partner evangelisch oder katholisch ist und beide eine ökumenische Trauung wünschen, erfolgt die Anmeldung zur Trauung auf beiden Pfarrämtern.
Je nachdem, wo die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Assistenz gebeten. Die ökonomische Trauung in der evangelischen Kirche ist also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen bzw. umgekehrt.
Kirchliche Segnung und Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren
Bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist die Abhaltung eines Segnungsgottesdienstes in einer Reihe von Kirchen möglich, welche liturgische Handreichungen für die Zeremonie der Segnung dieser Paare veröffentlicht haben. Solche Segnungsgottesdienste werden in der Regel vom Ortspastor durchgeführt, sofern dieser bereit dazu ist. Derzeit werden beispielsweise homosexuelle Paare von 13 evangelischen Landeskirchen und von einigen Kantonalkirchen des schweizerisch-evangelischen Kirchenbundes in einem Gottesdienst in der Kirche gesegnet. Aber auch in altkatholischen Kirchen, der protestantischen Kirche der Niederlande, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika, der Vereinigten Protestantischen Kirche in Belgien, der Christian Church, in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Kanada und in der Anglican Church of Canada ist dies möglich. In Deutschland sind inzwischen in sehr vielen evangelisch-lutherischen Kirchen und Gemeinden erlaubt.
Freie Trauung
Eine freie Trauung stellt nur eine private Zeremonie dar, die unabhängig von standesamtlicher oder kirchlicher Trauung stattfindet. So bietet sie Paaren mit unterschiedlichen Konfessionen, ohne Konfession, aber auch gleichgeschlechtlichen bzw. allen anderen Paaren die Option, eine feierliche Hochzeitsfeier und Trauungszeremonie individuell und mit beliebigen Elementen zu gestalten. In Deutschland und in der Schweiz sind freie Trauungen weder zivilrechtlich noch kirchenrechtlich bindend. Sie werden von freien Theologen, freien Hochzeitsrednern oder weltlich-humanistischen Feiersprechern angeboten. Sie können aber auch komplett eigenständig durchgeführt werden.
Hochzeitsjubiläen
Vielfach ist es gebräuchlich, dass eine gewisse Ehedauer mit einer neuerlichen Feier begangen wird. Besonders bekannt und prominent sind die silberne Hochzeit nach 25 Jahren, die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren, aber auch die Diamantene Hochzeit nach 60 Jahren als Hochzeitsjubiläum. Weitere Jubiläen der Hochzeit und deren Bedeutung schwanken je nach Kultur am und Region. Manchmal wird auch die Gnadenhochzeit gefeiert, bei der das Paar 70 Jahre verheiratet ist.
Geschichtliche Entwicklung
Eine Ehe, die bei Christen stets als Legitimation der sexuellen Verbindung verstanden wurde, ist durch den Ehevertrag und das Eheversprechen (contractio) und durch den Vollzug der Ehe (consummatio) geschlossen. Somit haben sich die Brautleute das Sakrament der Ehe gespendet. Und da der Vollzug der Ehe zu deren Rechtsgültigkeit erforderlich war, wurde dieser sogar unter Zeugen vorgenommen oder durch Beweise dokumentiert. Allgemein galt aber der die rechtliche Vermutung des Ehevollzugs ab dem Moment, als der Bräutigam seine Braut heim führte und zu sich nahm.
Weil die Auflösung einer Ehe bzw. Scheidung im Grunde undenkbar. So konnte eine Ehe nur aufgelöst werden, indem nachgewiesen wurde, dass Voraussetzungen bei der Eheschließung nicht gegeben waren. Damit wäre die Eheschließung von vorneherein ungültig gewesen, ähnlich der Ehenichtigkeit. Anderenfalls war eine sog. Trennung von Tisch und Bett möglich, eine erneute Heirat der getrennten Partner mit einem neuen Partner war aber ausgeschlossen.
Die formelle Trauung war übrigens bis ins Mittelalter für die Anerkennung und Gültigkeit einer Ehe noch nicht verpflichtend. So waren beispielsweise im familiären und privaten Rahmen geschlossene Eheversprechen und Verlöbnisse (z.B. auch die heimliche Winkelehe) für die Kirche voll rechtsgültige Eheverbindungen.
Nach der Reformation wurde dann von den Protestanden und mit dem Konzil von Trient auch von der katholischen Kirche die Formpflicht etabliert: Somit wurde die öffentliche kirchliche Trauung vor Zeugen und durch den Pfarrer obligatorisch. Dabei wurden die Kirchen auch die alleinigen moralischen und rechtlichen Instanzen in Familien- und Eheangelegenheiten und die ausschließliche kirchliche Zuständigkeit begann damit. Diese Phase endete, als im 19. Jahrhundert die bürgerliche Ehe eingeführt wurde.
Über lange Zeit waren bis zur Hochzeit die meisten Brautleute offiziell Jungrauen und Jünglinge. Solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war, wurde für die Braut die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) ins Kirchenbuch eingetragen. Anderenfalls wurde die Braut als imprägnata (wenn sie schwanger war) oder deflorata bezeichnet. Dann wurde die Trauung „in der Stille“ bzw. „auf Verordnung“ durchgeführt. Oft fehlte dann der Name des Brautvaters im Traueintrag.
Von 1875 bis 2008 gab es in Deutschland die obligatorische Zivilehe. Das bedeutet, nur standesamtlich verheiratete Paare wurden zur kirchlichen Trauung zugelassen. Ohne die standesamtliche Heirat kirchlich zu heiraten, stellte eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch seither fordern Kirchen die Ziviltrauung für den Normalfall. Kirchliche Heirat VOR der Ziviltrauung waren als Nottrauungen erlaubt, wenn Todesgefahr oder sittlicher Notstand bestand.
Das Beilager und die Trauung per Stellvertreter (sog. Handschuhehe) sind seit dem 13. Jahrhundert belegt. Dabei fand die formelle Trauung getrennt voneinander statt, meist fehlte der Bräutigam, der sich durch einen Bevollmächtigten oder Boten vertreten ließ. Vor allem in Adelskreisen war diese Form der Eheschließung als Stellvertretertrauung verbreitet, in einigen Ländern sogar heute noch zulässig!
Die Ferntrauung war z.B. im Zweiten Weltkrieg eine weitere Sonderform der Eheschließung. Dabei war der Bräutigam nicht persönlich anwesend, da er an der Front eingesetzt war. Hier kam es manchmal sogar zur Heirat mit Verstorbenen, wenn die Todesnachricht das Standesamt zu spät oder gar nicht erreichte.
In der ehemaligen DDR wurde die Sozialistische Heirat als Alternative zur kirchlichen Eheschließung propagiert. Hierbei fand die standesamtliche Trauung in einem Kulturhaus oder im Betrieb im festlichen Rahmen statt. Der Parteisekretär oder der Betriebsleiter hielten hierbei eine Ansprache. Nach der Trauung besuchte das Hochzeitspaar ein Denkmal der gefallenen sowjetischen Soldaten und legten als Zeichen der Staatstreue und Verbundenheit ihren Brautstrauß nieder.
Bis Juli 1998 war es notwendig, vor der Trauung ein sog. Aufgebot zu bestellen. Damit meinte man, etwaige Ehehindernisse aufzudecken. Diese Aufgabe wurde im Laufe der Zeit allerdings automatisch vom Standesamt im Vorfeld der Hochzeit übernommen.